Eine Fassadensanierung, ein Dachgeschoß-Ausbau oder die Zusammenlegung zweier Wohnungen – das sind typische Sanierungsvorhaben in Wien. Was viele nicht wissen: In solchen Fällen kann ein Bauwerksbuch für das gesamte Gebäude verpflichtend werden.
Ob ein Bauwerksbuch gemäß § 128a der Wiener Bauordnung vorgeschrieben ist, wird im Baubescheid festgelegt. Ist das der Fall, muss das Bauwerksbuch spätestens bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens vollständig erstellt sein.
Ein wichtiger Hinweis für alle Bauherr:innen: Klären Sie frühzeitig, ob ein Bauwerksbuch erforderlich ist. Denn falls ja, muss unter anderem die Bauakte bei der Baupolizei (MA 37) ausgehoben werden – ein Prozess, der Zeit benötigt, da allein die Terminvergabe für den Aktenaushub mit Wartezeiten verbunden ist.
Zusätzlich ist eine Objektbegehung durch eine Fachperson erforderlich, bei der der Ist-Zustand des Gebäudes sorgfältig dokumentiert wird. Auch dieser Schritt erfordert Organisation: Zugänge müssen bereitgestellt, gegebenenfalls weitere Dienstleister koordiniert und alle Gebäudeteile begehbar gemacht werden.
Langfristige Werterhaltung beginnt beim Umbau
Ein Bauwerksbuch ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, die für die Fertigstellungsanzeige benötigt wird – es ist auch ein wertvolles Instrument zur strukturierten Dokumentation und laufenden Betreuung einer Immobilie.
Es verschafft sowohl Eigentümer:innen als auch der Hausverwaltung einen klaren Überblick über den baulichen Zustand, dokumentiert Baugebrechen sowie erforderliche Maßnahmen – und liefert Hinweise darauf, bis wann diese behoben werden sollten.
Das Bauwerksbuch enthält nicht nur aktuelle Pläne und Nachweise über Baumaßnahmen, sondern sorgt dafür, dass technische und rechtliche Änderungen dauerhaft nachvollziehbar bleiben. Das steigert nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch den Wert und die Zukunftsfähigkeit der Immobilie – sei es für den Verkauf, die Verwaltung oder künftige Generationen von Eigentümer:innen.
Best Practice: Baubescheid prüfen – dann sofort beauftragen
Unsere Empfehlung aus der Praxis: Sobald Sie einen positiven Baubescheid erhalten haben, prüfen Sie, ob darin die Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerksbuches enthalten ist. Diese Information findet sich meist unter den Nebenbestimmungen oder Auflagen.
Ist ein Bauwerksbuch vorgeschrieben, sollten Sie frühzeitig mit der Beauftragung beginnen – inklusive Terminvereinbarung für den Aktenaushub, Objektbegehung und Datenerhebung. Nur so kann das Bauwerksbuch rechtzeitig vorgelegt werden – ohne Zeitdruck oder unnötige Verzögerungen zum Bauende hin.
