FAQs zum Bauwerksbuch

Hier finden Sie Antworten auf einige der häufigsten Fragen zu unseren Bauwerksbüchern. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Was ist ein Bauwerksbuch?

Ein Bauwerksbuch gem. §§ 128a ff Wiener Bauordnung ist eine digitale Dokumentation, die alle relevanten Informationen über ein Gebäude enthält, einschließlich Baujahr, Baubewilligungen, durchgeführte Änderungen und regelmäßige Überprüfungen von sicherheitsrelevanten Bauteilen.

Wer ist verpflichtet, ein Bauwerksbuch zu erstellen?

Für Neu-, Zu- und Umbauten gemäß §60 Abs. 1 lit. a der Wiener Bauordnung sind Eigentümer oder Miteigentümer verpflichtet, ein Bauwerksbuch bis zur Erstattung der Fertigstellungsanzeige erstellen zu lassen. Für bestehende Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden, muss ein Bauwerksbuch bis spätestens 31. Dezember 2027 erstellt werden. Für Gebäude, die zwischen dem 1. Jänner 1919 und dem 1. Jänner 1945 errichtet wurden, besteht diese Verpflichtung bis spätestens 31. Dezember 2030.

Was muss ein Bauwerksbuch enthalten?

Bauwerksbücher müssen laut Wiener Bauordnung folgendes beinhalten:
1) Baubewilligungen und Fertigstellungsanzeigen bzw. Benützungsbewilligungen
2) die Bezeichnung der Bauteile, die einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden müssen
3) den Zeitpunkt der erstmaligen Überprüfungen sowie die Intervalle, in denen die Überprüfungen in der Folge durchgeführt werden müssen sowie die Qualifikation der überprüfenden Person, die erfüllt werden muss
4) die Ergebnisse der durchgeführten Überprüfung
5) ein aktuelles Verzeichnis der Baugebrechen sowie ein Plan zu deren Behebung, wenn im Zuge einer Überprüfung solche festgestellt wurden
6) eine Dokumentation der Maßnahmen oder Änderungen gemäß § 118 Abs. 3 BO

Wer darf ein Bauwerskbuch erstellen?

Bauwerksbücher dürfen nur von fachkundigen Experten erstellt werden. Diese sind laut Wiener Bauordnung Ziviltechniker mit einschlägigem Fachgebiet, Gerichtssachverständige mit entsprechendem Fachgebiet und Baumeister. Deshalb arbeiten wir bei BWB Bauwerksbuch FlexCo nur mit Experten auf den entsprechenden Gebieten zusammen, um die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Was muss ich als Immobilienverwalter beim Bauwerksbuch beachten?

Altbauten in Wien unterliegen der gesetzlichen Verpflichtung, ein Bauwerksbuch zu haben. Als Immobilienverwalter sind Sie dafür verantwortlich, dass das Bauwerksbuch bis zum Stichtag erstellt und bei der Stadt Wien eingemeldet wird. Darüber hinaus sind Sie gemäß § 128a Abs. 5 Wiener Bauordnung verpflichtet, im Namen des Eigentümers das Bauwerksbuch regelmäßig zu aktualisieren und zu führen.

Das Bauwerksbuch ist eine zentrale Maßnahme der ordentlichen Verwaltung und dient der Erhaltung, Pflege sowie dem Werterhalt der Immobilie.

Welche Gebäude sind von der Bauwerksbuchpflicht ausgenommen?

Kleingartenhäuser sowie Kleingartenwohnhäuser sind von der Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerksbuches ausgenommen. Dies gilt auch für Gebäude mit nicht mehr als 50 m² bebauter Grundfläche.

Wer führt das Bauwerksbuch?

Das Bauwerksbuch ist ein lebendes Dokument, welches regelmäßig gewartet werden muss. Prinzipiell ist der Eigentümer für das Führen des Bauwerksbuchs verantwortlich. Sollte dieser eine Hausverwaltung bestellt haben, hat diese das Bauwerksbuch zu führen. Bei der BWB Bauwerksbuch FlexCo übernehmen wir diese Aufgabe für die Eigentümer und Hausverwaltungen, so dass diese sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können.

Wie lange dauert die Erstellung eines Bauwerksbuchs und wie läuft diese ab?

Die Erstellung eines Bauwerksbuchs variiert je nach Projektumfang. Typische Schritte umfassen:
1) Sichtung und Zusammenstellung der relevanten Unterlagen inklusive Aushub und Digitalisierung des Bauakts von der MA37
2) Begehung des Gebäudes
3) Erstellung des Bauwerksbuchs
4) Registrierung des Bauwerksbuchs bei der Stadt Wien online
5) Laufende Pflege des Bauwerksbuchs

Ein wesentlicher Faktor, der die Dauer für die Ersterstellung beeinflusst, ist die Terminvergabe der MA37 um den Bauakt auszuheben:  derzeit beträgt die Wartezeit rund 4-8 Wochen.

Wann ist ein Bauwerksbuch für Neubauten in Wien erforderlich?

Gemäß §128a der Wiener Bauordnung ist für Neubauten ein Bauwerksbuch verpflichtend, insbesondere bei Neu-, Zu- und Umbauten von Gebäuden mit mehr als zwei Hauptgeschossen. Dieses muss vor der Fertigstellungsanzeige erstellt werden. Zudem sind bei baulichen Änderungen wie Sanierungen oder Umnutzungen alle relevanten Unterlagen – etwa Einreichpläne, Baubeschreibungen und Gutachten – zu aktualisieren und in das Bauwerksbuch aufzunehmen. Auch technische Anpassungen, wie der Austausch von Haustechnik oder Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung, sowie Nachweise zur Bauwerkssicherheit müssen dokumentiert werden. Die laufende Pflege und Aktualisierung des Bauwerksbuchs ist somit essenziell, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Muss ich mich als Hausverwaltung um die Errichtung eines Bauwerksbuches kümmern?

Laut § 128a der Wiener Bauordnung sind Eigentümer von Gebäuden verpflichtet, ein Bauwerksbuch zu führen. Dieses Dokument dient als zentrales Verzeichnis aller relevanten technischen und rechtlichen Informationen über das Gebäude. Die BWB Bauwerksbuch FlexCo kann sicherstellen, dass die Hausverwaltung dieser gesetzlichen Anforderung vollständig und korrekt nachkommt. Da die Hausverwaltung im Rahmen der ordentlichen Verwaltung die gesetzlichen Verpflichtungen für die Eigentümergemeinschaft wahrnehmen muss, zählt diese Tätigkeit zu ihren Kernaufgaben. Ein fehlendes oder unvollständiges Bauwerksbuch kann zu Verwaltungsstrafen oder Haftungsrisiken führen. Die Hausverwaltung ist verpflichtet, solche Risiken für die Eigentümer zu minimieren, weshalb die Erstellung des Bauwerksbuchs im Rahmen ihrer Aufgaben liegt.

Was bietet die BWB Bauwerksbuch FlexCo?

  1. Fachliche Kompetenz:
    Die Erstellung eines Bauwerksbuchs erfordert umfassendes technisches Wissen, insbesondere über Baukonstruktionen, Gebäudetechnik und Wartungsanforderungen. Die BWB Bauwerksbuch FlexCo verfügt über ein Netzwerk an Fachleuten, die die erforderliche Expertise aufweisen, um alle relevanten Informationen fachgerecht zu erfassen und zu dokumentieren.
  2. Zeit- und Arbeitsersparnis:
    Die Erstellung eines Bauwerksbuchs ist aufwendig und erfordert eine strukturierte Sammlung und fortlaufende Beaufsichtigung von Plänen, Genehmigungen, Prüfberichten, Wartungsintervallen und Wartungsprotokollen. Die Beauftragung der BWB Bauwerksbuch FlexCo zur Erfüllung dieser Aufgaben entlastet die Hausverwaltung und kümmert sich um alles.
  3. Rechtssicherheit:
    Fehler oder Lücken im Bauwerksbuch können zu rechtlichen Problemen führen, insbesondere bei behördlichen Kontrollen oder Schadensfällen. Die BWB Bauwerksbuch FlexCo sorgt dafür, dass Fachleute die Erfordernisse des Bauwerksbuches für Ihr Gebäude erfüllen, wodurch die Rechtssicherheit erhöht wird.

Wie und wo muss das Bauwerksbuch registriert werden?

Das Bauwerksbuch ist in elektronischer Form zu führen und ab dem 1. Juli 2024 in der Bauwerksbuchdatenbank zu registrieren. Die Registrierung erfolgt online bei der Stadt Wien.

Welche Fristen gelten für die Erstellung des Bauwerksbuches bei Bestandsobjekten?

Für Gebäude, die vor dem 01.01.1919 errichtet wurden, muss die Registrierung bis 31. Dezember 2027 erfolgen. Für Gebäude, die danach aber vor dem 01.01.1945 errichtet wurden, muss die Registrierung bis 31.12.2030 erfolgen.

Warum sollte ich von meiner Hausverwaltung ein Bauwerksbuch anfordern?

In Wien besteht eine gesetzliche Pflicht zur Erstellung und Führung eines Bauwerksbuchs für Bestandsgebäude, die vor dem 1. Januar 1945 errichtet wurden. Doch auch für Gebäude, die nach 1945 gebaut wurden, ist ein Bauwerksbuch ein wertvolles Instrument für Eigentümer.

Ein Bauwerksbuch bietet eine umfassende Dokumentation über den baulichen Zustand Ihrer Immobilie. Es enthält alle durchgeführten und anstehenden Prüfungen, sodass Sie jederzeit einen Überblick über den Wartungs- und Instandhaltungsstatus haben.

Besonders bei einem geplanten Verkauf Ihrer Immobilie ist das Bauwerksbuch ein entscheidender Vorteil: Es dient als Nachweis dafür, dass das Gebäude gut instandgehalten wurde und keine Mängel vorherrschen.

Warum ist das Bauwerksbuch für Wohnungseigentümer wichtig?

Als Wohnungseigentümer tragen Sie Mitverantwortung für den baulichen Zustand des gesamten Gebäudes. Das Bauwerksbuch bietet Ihnen eine klare und strukturierte Übersicht über alle wichtigen Bauteile die zu den Allgemeinteilen der Immobilie zählen – von der Fassade über das Dach bis hin zu tragenden Konstruktionen.

Ihre Vorteile als Wohnungseigentümer:

  • Transparenz & Sicherheit – Sie wissen genau, in welchem Zustand sich das Gebäude befindet
  • Planungssicherheit für Reparaturen – Anstehende Instandhaltungen sind frühzeitig ersichtlich
  • Vermeidung hoher Kosten – Durch regelmäßige Prüfungen können Schäden rechtzeitig erkannt und größere Folgekosten verhindert werden
  • Wertsteigerung Ihrer Wohnung – Ein gut gewartetes Gebäude sorgt für eine stabile oder sogar steigende Immobilienbewertung
  • Nachweis für zukünftige Käufer – Bei einem Verkauf können Sie potenziellen Käufern belegen, dass das Gebäude gepflegt und in gutem Zustand ist

Besonders in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist das Bauwerksbuch essenziell, da es die Verantwortlichkeiten der Eigentümergemeinschaft dokumentiert und eine geordnete Instandhaltung sicherstellt. Machen Sie sich schlau – fordern Sie das Bauwerksbuch bei Ihrer Hausverwaltung an und sorgen Sie für den langfristigen Werterhalt Ihrer Immobilie!

Wie hilft mir das Bauwerksbuch, den Wert meiner Immobilie zu steigern?

Das Bauwerksbuch ist ein entscheidendes Instrument zur Werterhaltung und -steigerung Ihrer Immobilie. Bei der Erstellung erfolgt eine Begehung der Allgemeinteile durch einen Experten, der mögliche Mängel an wichtigen Bauteilen wie Dach, Fassade oder tragenden Strukturen identifiziert. Falls Schäden festgestellt werden, werden diese dokumentiert und nach Dringlichkeit bewertet. Zudem erhalten Sie konkrete Empfehlungen, wie und in welchem Zeitrahmen die Mängel behoben werden sollten. Eine frühzeitige Instandsetzung verhindert teure Folgeschäden und hilft, langfristig Kosten zu sparen. Ein weiterer Vorteil: Das Bauwerksbuch enthält festgelegte Prüfintervalle, sodass zukünftige Inspektionen regelmäßig stattfinden. Dadurch wird sichergestellt, dass potenzielle Schäden frühzeitig erkannt und schnell behoben werden – noch bevor sie größere Probleme verursachen. Indem Sie Ihr Bauwerksbuch aktuell halten, sorgen Sie für eine sichere, wertbeständige und attraktive Immobilie – ein entscheidender Vorteil für Eigentümer und potenzielle Käufer!

Was steht im Bauwerksbuch und warum ist es für Eigentümer wichtig?

Das Bauwerksbuch enthält eine detaillierte Dokumentation der Allgemeinteile eines Gebäudes, die bei Vernachlässigung eine Gefährdung für Bewohner und Passanten darstellen können – beispielsweise Dach, Fassade oder tragende Strukturen. Es umfasst:

  • Identifikation kritischer Bauteile mit potenziellen Risiken
  • Regelmäßige Prüfintervalle zur Sicherstellung der Gebäudesicherheit
  • Dokumentation der Prüfergebnisse und des baulichen Gesamtzustands

Für Eigentümer und Käufer ist das Bauwerksbuch ein unverzichtbares Instrument, um den baulichen Zustand eines Gebäudes realistisch einzuschätzen. Besonders vor dem Kauf eines Zinshauses oder einer Eigentumswohnung empfiehlt es sich, einen Blick ins Bauwerksbuch zu werfen.

Kann ich das Bauwerksbuch in die Betriebskosten Abrechnung übernehmen?

Im Vollanwendungsbereich des MRG ist es laut aktuellen Meinungsstand (vgl. Geuder/Fuchs, Wiener Baurecht9, § 128a, Anm. 2) zulässig. Ausjudiziert ist dies allerdings noch nicht.

Sie haben noch weitere Fragen?

Kontaktieren Sie uns jederzeit, und wir beantworten Ihre Anfragen schnell und zuverlässig. Fordern Sie direkt ein individuelles Angebot für die Erstellung und laufende Pflege Ihres Bauwerksbuchs nach §128a Wiener Bauordnung an – wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung Ihrer rechtlichen Anforderungen.

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