Einfamilienhäuser in Wien –
Bauwerksbuchpflichtig?
Gemäß §128a der Wiener Bauordnung sind Einfamilienhäuser in Wien bauwerksbuchpflichtig, sofern sie die gesetzlichen Kriterien erfüllen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Kleingartenhäuser mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m². Größere Einfamilienhäuser müssen ein Bauwerksbuch führen, um die bauliche Sicherheit, Nutzung und Instandhaltung zu dokumentieren und so den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Gesetzliche Kritieren
Altbauten
- Gebäude, die bis zum 1. Januar 1919 errichtet wurden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2027 ein Bauwerksbuch erstellt und eigenmeldet bei der Stadt Wien haben.
- Gebäude, die bis zum 1. Januar 1945 errichtet wurden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2030 ein Bauwerksbuch erstellen lassen und dieses auch eingemeldet haben.
Neubauten, Um- oder Zubauten
- Einfamilienhäuser benötigen bei Neubauten, Umbauten oder Zubauten ebenfalls ein Bauwerksbuch, das vor der Einreichung der Fertigstellungsanzeige vorgelegt werden muss.
Tipps und Methoden um das Baujahr Ihres Einfamilienhauses zu ermitteln
Sollten Sie das genaue Baujahr Ihres Hauses nicht kennen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese Information einzuholen:
Baupolizei (MA37)
Die Magistratsabteilung 37 führt Bauakten, die Details über das Errichtungsdatum enthalten.
Grundbuch
Im Grundbuch können ebenfalls Hinweise zum Baujahr hinterlegt sein.
Gebäudedatenbank
Sie können nachsehen, ob Ihr Gebäude in der Gebäudedatenbank der Stadt Wien erfasst ist. Diese finden Sie auf wien.gv.at. Die Datenbank bietet Informationen zu Baujahr, Architektur und weiteren Details zahlreicher Gebäude in Wien.

Unsere Leistungen für Sie
Für Einfamilienhäuser bieten wir eine kostengünstige, minimalistische Lösung, die alle gesetzlichen Anforderungen gemäß der Wiener Bauordnung erfüllt.

1. Aushub des Bauakts
Wir beschaffen die notwendigen Unterlagen von der Baupolizei (MA37) und digitalisieren diese für Sie.
2. Erstbegehung Ihrer Einfamilienhauses
Dabei bewerten unsere Experten den Zustand aller relevanten Gebäudeteile, erstellen eine Fotodokumentation und geben eine Einschätzung zur Dringlichkeit notwendiger Erhaltungsmaßnahmen.
3. Erstellung und Einreichung des Bauwerksbuchs
Wir legen das Bauwerksbuch in digitaler Form an und bereiten es für die einfache Handhabung vor. Optional speichern wir es für Sie auch auf unserer Cloud. Danach melden wir gemäß § 128c der Wiener Bauordnung Ihr Bauwerksbuch bei der Stadt Wien an.
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