Altbauten Wien

Bauwerksbuch für
Wiener Zinshäuser

Gebäude in Wien, die vor 1945 errichtet wurden, unterliegen besonderen Erhaltungspflichten gemäß §128a der Wiener Bauordnung. Wir haben uns auf die Erstellung des digitalen Bauwerksbuchs für diese historischen Zinshäuser spezialisiert. Durch regelmäßige, fachgerechte Prüfungen Ihrer Bauteile – von Fassaden über Dächer bis zu tragenden Strukturen – stellen wir sicher, dass Ihr Gebäude den gesetzlichen Anforderungen entspricht und langfristig sicher bleibt. Unser Komplettservice garantiert höchste Effizienz, Transparenz und Sicherheit – nachhaltig, digital und vollständig gesetzeskonform.

Gesetzliche Fristen: Rechtzeitig handeln für Ihre Immobilie in Wien

In Wien gibt es etwa 63.000 Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden und bis Ende 2030 gemäß §128a der Wiener Bauordnung ein Bauwerksbuch benötigen. Diese Vorgabe bringt für viele Eigentümer und Hausverwaltungen erhebliche Herausforderungen mit sich. Doch keine Sorge, wir haben die passende Lösung für Sie!

Wir bieten Ihnen eine umfassende, effiziente und digitale Unterstützung, um Ihre Immobilie vollständig gesetzeskonform zu dokumentieren. Angefangen bei der professionellen Erstellung des Bauwerksbuchs, über die digitale Einreichung bei der Stadt Wien, bis hin zur regelmäßigen Pflege und Aktualisierung – wir stehen Ihnen in jedem Schritt zuverlässig und rechtssicher zur Seite.

Warten Sie jedoch nicht zu lange! Aktuell beträgt die Wartezeit für den Aushub des Bauakts bei der Stadt Wien bereits mehr als 4 Wochen. Diese Frist wird sich in den kommenden Monaten und Jahren voraussichtlich weiter verlängern, da die Anfragen zunehmen. Beauftragen Sie daher die Erstellung des Bauwerksbuchs rechtzeitig, um Verwaltungsstrafen zu vermeiden und die gesetzlichen Vorgaben fristgerecht zu erfüllen.

Bauwerksbuch-Pflicht für Gebäude bis 01.01.1919

Historische Altbauten, die vor dem 1. Januar 1919 errichtet wurden, sind Teil der ersten Umsetzungsphase gemäß §128a der Wiener Bauordnung. Eigentümer dieser Gebäude müssen bis spätestens 31.12. 2027 ein vollständiges Bauwerksbuch erstellen lassen und dieses bei der Stadt Wien einmelden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Bauwerksbuch-Pflicht für Gebäude bis 01.01.1945

Auch Gebäude, die zwischen dem 1. Jänner 1919 und dem 1. Jänner 1945 erbaut wurden, müssen bis spätestens 31.12.2030 ein vollständiges Bauwerksbuch vorweisen. Dies ist notwendig, um den Anforderungen der Wiener Bauordnung gerecht zu werden.

Wiener Zinshäuser

Unsere Leistungen

Wir bieten Ihnen eine Komplettlösung, bei der Sie sich um nichts kümmern müssen.

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Aushub des Bauakts

Wir beantragen den Bauakt für Sie bei der MA37 und übernehmen die Digitalisierung, sodass Sie jederzeit auf alle relevanten Informationen zugreifen können.

Erstbegehung Ihrer Immobilie

Die Erstellung eines Bauwerksbuchs beginnt mit einer fachgerechten Erstbegehung des Gebäudes. Unsere Experten führen diese sorgfältig und gemäß den gesetzlichen Vorgaben durch.

Erstellung und Einreichung des Bauwerksbuchs

Unsere Ziviltechniker und Baumeister übernehmen die vollständige Erstellung Ihres Bauwerksbuchs und kümmern uns auch um die digitale Einmeldung bei der Stadt Wien gemäß §128a der Wiener Bauordnung. Für Sie entsteht kein weiterer Aufwand. Ihr Bauwerksbuch steht Ihnen jederzeit digital zur Verfügung und kann bei Bedarf bequem geteilt oder eingesehen werden.

Laufende Aktualisierung des Bauwerksbuchs

Das Bauwerksbuch ist ein dynamisches Dokument, das regelmäßig aktualisiert werden muss. Wir kümmern uns um die Pflege und erinnern Sie automatisch an anstehende Prüfungen oder notwendige Änderungen, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Jetzt Angebot anfordern

Nutzen Sie unsere Expertise für die rechtssichere Erstellung und digitale Einmeldung Ihres Bauwerksbuchs bei der Stadt Wien. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und starten Sie noch heute!

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