Ein Bauwerksbuch nach § 128a der Wiener Bauordnung ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – es dokumentiert den Zustand und die Wartung eines Gebäudes über seine gesamte Lebensdauer. Besonders bei Mängeln, Unfällen oder Versicherungsfällen kann es vor Gericht entscheidend sein.
Bei der Ersterstellung des Bauwerksbuchs wird eine aktuelle Mängelliste mit Baugebrechen der Allgemeinteile (Dach, Fassade, Keller) übergeben. Werden diese Baugebrechen nicht behoben, kann das langfristig zu Problemen führen – sowohl zivil- als auch strafrechtlich. Denn die Schäden wurden sachverständig festgestellt, aber nicht behoben, obwohl Handlungsbedarf bestand.
Ein praktisches Beispiel: Im Bauwerksbuch ist vermerkt, dass die Fassade dringend saniert werden muss. Passiert nichts und ein Stück der Fassade fällt auf die Straße, haften sowohl die Eigentümer als auch die Hausverwaltung – die Unterlassung ist dokumentiert und kann strafrechtliche Folgen haben. Ein weiteres Beispiel: Die jährliche Sichtprüfung des Dachs ist vorgesehen, wird aber nicht durchgeführt. Später entsteht ein Wasserschaden, der bei ordnungsgemäßer Kontrolle frühzeitig erkannt worden wäre.
Im Bauwerksbuch werden zudem Prüfintervalle definiert, in denen das Gebäude kontrolliert werden muss. Werden diese Intervalle nicht eingehalten oder die Ergebnisse nicht digital dokumentiert, kann dies langfristig zu rechtlichen und sicherheitsrelevanten Problemen führen.
Ein lückenlos geführtes Bauwerksbuch dient als Beweismittel: Wartungen, Prüfungen, Reparaturen und Verantwortlichkeiten lassen sich klar nachvollziehen. Versicherungen verlangen häufig detaillierte Nachweise über den Zustand eines Gebäudes. Wer sein Bauwerksbuch sorgfältig führt, die Mängel rechtzeitig behebt, Prüfungen einhält und alles digital dokumentiert, schützt sich als Eigentümer und Hausverwaltung vor finanziellen Verlusten, rechtlichen Problemen und Sicherheitsrisiken.
