Das Bauwerksbuch gemäß §128a Wiener Bauordnung ist in Wien ein zentrales Instrument, um die Sicherheit, Werterhaltung und Rechtskonformität von Gebäuden sicherzustellen. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer fragen sich: Was genau ist ein Bauwerksbuch, wer muss es führen, welche Fristen gelten und welche Kosten entstehen? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige – von der rechtlichen Grundlage über die Erstellung bis hin zu den Vorteilen eines digitalen Bauwerksbuchs.
Was ist ein Bauwerksbuch?
Das Bauwerksbuch gem. §128a Wiener Bauordnung ist eine digitale Dokumentation, die alle relevanten Informationen über ein Gebäude enthält, einschließlich Baujahr, Baubewilligungen, durchgeführte bauliche Änderungen und regelmäßige Überprüfungen von sicherheitsrelevanten Bauteilen.
Kurz gesagt: Das Bauwerksbuch stellt sicher, dass die Nutzung und Instandhaltung eines Gebäudes jederzeit nachvollziehbar und sicher bleibt.
Als Eigentümer können Sie die Erstellung des Bauwerksbuchs nicht selbst übernehmen – dafür sind Fachleute notwendig. Unsere Bauwerksbuch Firma in Wien unterstützt Sie professionell dabei, Bauwerksbücher vorzuweisen, die allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Rechtliche Grundlage – §128a Bauordnung
Die Pflicht zur Führung eines Bauwerksbuches ist in der Wiener Bauordnung §128a verankert. Sie gilt für verschiedene Gebäudetypen, darunter:
- Zinshäuser
- Wohnhausanlagen (WEG-Objekte)
- Gewerbeimmobilien
- Einfamilienhäuser
Fristen zur Erstellung:
- Für Gebäude mit einem Errichtungsdatum vor 1918 muss das Bauwerksbuch spätestens bis 31.12.2027 vorliegen.
- Für Gebäude mit einem Errichtungsdatum vor 1945 gilt die Frist bis 31.12.2030.
Ein Bauwerksbuch ist außerdem erforderlich:
- Bei einem Neubau
- Wenn ein bestehendes Gebäude z. B. ein Dachgeschoss ausgebaut wird
- Wenn die Baubewilligung ein Bauwerksbuch vorsieht
In diesen Fällen muss das Bauwerksbuch spätestens bis zur Fertigstellungsanzeige erstellt werden. Mit einem professionell erstellten und geführten Bauwerksbuch minimieren Sie Haftungsrisiken und erfüllen Ihre rechtlichen Verpflichtungen.
Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen?
Das Erstellen von Bauwerksbüchern ist ausschließlich qualifizierten Fachkräften vorbehalten – konkret:
- Baumeister
- Ziviltechniker
Diese Experten verfügen über die notwendige Ausbildung, Erfahrung und Befugnis, um Bauwerksbücher nach §128a rechtssicher anzulegen.
Als spezialisierte Bauwerksbuch Firma arbeiten wir ausschließlich mit geprüften Baumeistern und Ziviltechnikern zusammen, damit Sie ein vollständiges, nachvollziehbares und rechtskonformes Bauwerksbuch erhalten.
Bauwerksbuch Kosten & Aufwand
Viele Eigentümer fragen sich: „Wie hoch sind die Bauwerksbuch Kosten?“
Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht, da sich die Kosten von mehreren Faktoren ableiten:
- Größe und Nutzfläche des Gebäudes
- Komplexität der baulichen und technischen Anlagen
- Umfang der bereits vorhandenen Unterlagen
Als Faustregel gilt: Je größer und komplexer ein Gebäude, desto mehr Aufwand entsteht bei der Erstellung. Wir bieten flexible Preismodelle und erstellen für Sie ein transparentes Angebot, das genau auf Ihr Objekt zugeschnitten ist. So wissen Sie im Vorhinein, womit Sie rechnen können. Mehr Infos zu unseren Preisen finden Sie hier.
Vorteile eines digitalen Bauwerksbuchs
Während früher Bauwerksbücher ausschließlich in Papierform geführt wurden, setzen wir heute auf moderne Lösungen – genauso wie es der Gesetzgeber vorsieht: das digitale Bauwerksbuch. Hinweis: Das Bauwerksbuch muss auf Verlangen auch der Baubehörde in einem PDF Format zur Verfügung gestellt werden.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Jederzeit abrufbar: Zugriff auf alle Dokumente auch unterwegs
- Übersichtlich: Alle Daten und Unterlagen zentral an einem Ort
- Zukunftssicher: Entspricht modernen Anforderungen und erleichtert die Verwaltung
Mit einem digitalen Bauwerksbuch sparen Sie Zeit, reduzieren den Verwaltungsaufwand und haben stets den Überblick über Ihr Gebäude.
Fazit – Ihr Bauwerksbuch nach §128a Bauordnung
Das Bauwerksbuch gemäß §128a Bauordnung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Werterhaltung und Sicherheit Ihrer Immobilie. Ob Zinshaus, Einfamilienhaus, Gewerbeobjekt oder WEG-Objekt – wir unterstützen Sie professionell und zuverlässig. Kontaktieren Sie uns noch heute.
