Mit der Novelle der Wiener Bauordnung wurde das Bauwerksbuch nach §128a Wiener Bauordnung für viele Gebäude in Wien zur Pflicht. Doch wer ist eigentlich dafür verantwortlich – der Eigentümer oder die Hausverwaltung?
Was ist das Bauwerksbuch und warum ist es wichtig?
Das Bauwerksbuch ist eine zentrale Dokumentation über den baulichen Zustand der Allgemeinteile eines Gebäudes. Es enthält unter anderem Baubescheide, Pläne und Genehmigungen. Sowie einen Prüfbericht über den aktuellen Zustand des Gebäudes sowie vorgesehene Prüfintervalle.
Diese Dokumentation dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch der Werterhaltung und Sicherheit der Immobilie. Fehlt das Bauwerksbuch oder wird es nicht aktualisiert, können Verwaltungsstrafen drohen.
Die gesetzliche Verpflichtung liegt beim Eigentümer
Grundsätzlich schreibt die Wiener Bauordnung vor, dass der Eigentümer eines Gebäudes für die Beauftragung der Erstellung und die laufende Aktualisierung des Bauwerksbuchs verantwortlich ist. Das bedeutet, er muss:
- Die Ersterstellung des Bauwerksbuchs beauftragen
- Die Einmeldung bei der Stadt Wien sicherstellen
- Regelmäßige Prüfungen und Wartungen dokumentieren
- Das Bauwerksbuch stets aktuell halten
Kommt er dieser Pflicht nicht nach, drohen Verwaltungsstrafen.
Die Verantwortung der Hausverwaltung
Wenn die Immobilie von einer Hausverwaltung verwaltet wird, überträgt sich die Pflicht zur Führung des Bauwerksbuchs im Zuge der ordentlichen Verwaltung an die Hausverwaltung.
- Die Hausverwaltung ist verpflichtet für die laufende Pflege und Aktualisierung des Bauwerksbuchs zu sorgen.
- Sie trägt neue Prüfberichte, Wartungen und behördliche Auflagen ein.
- Sie stellt sicher, dass das Bauwerksbuch jederzeit auf dem neuesten Stand ist.
Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, drohen Verwaltungsstrafen.
Welche Konsequenzen drohen bei einem nicht aktualisierten Bauwerksbuch?
Wenn das Bauwerksbuch nicht geführt oder nicht aktualisiert wird, kann dies weitreichende Folgen haben:
- Verwaltungsstrafen: Die Stadt Wien kann Bußgelder verhängen, wenn das Bauwerksbuch nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Probleme bei Behördenkontrollen: Bei Prüfungen durch die Baupolizei oder den Magistrat kann das Fehlen aktueller Einträge zu Sanktionen führen.
- Haftungsrisiken für Eigentümer: Werden sicherheitsrelevante Mängel nicht dokumentiert und kommt es zu Schäden, können Eigentümer und von diesen die Hausverwaltung haftbar gemacht werden.
- Erschwerte Immobilienverkäufe: Ein unvollständiges Bauwerksbuch kann den Wert einer Immobilie mindern und den Verkaufsprozess verzögern.
Ihre Lösung: Bauwerksbuch-FlexCo
Als BWB Bauwerksbuch FlexCo übernehmen wir nicht nur die Ersterstellung und Einmeldung des Bauwerksbuchs bei der Stadt Wien, sondern kümmern uns auch um die fortlaufende Aktualisierung. So können Sie sicher sein, dass Ihr Bauwerksbuch immer am aktuellsten Stand ist.
Fazit: Wer trägt die Verantwortung?
👉 Der Eigentümer ist rechtlich verpflichtet, das Bauwerksbuch zu führen.
👉 Die Hausverwaltung übernimmt im Rahmen der ordentlichen Verwaltung diese Pflicht
👉 Ein professioneller Dienstleister wie BWB Bauwerksbuch FlexCo kann Sie dabei unterstützen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
💡 Warten Sie nicht, bis es zu spät ist! Kontaktieren Sie uns und lassen Sie Ihr Bauwerksbuch professionell betreuen.
