Was ist ein Bauwerksbuch und wann ist es verpflichtend?
Ein Bauwerksbuch nach §128a Wiener Bauordnung (Wr. BO) dokumentiert die Bau- und Nutzungsgeschichte eines Gebäudes. Es dient der Sicherheit, Instandhaltung und Nachvollziehbarkeit.
Pflicht in Wien:
- Neubauten, Zu- und Umbauten → bis zur Fertigstellungsanzeige verpflichtend
- Gebäude vor 1919 → Bauwerksbuch bis 31.12.2027
- Gebäude 1919–1945 → Bauwerksbuch bis 31.12.2030
- Ausnahmen: Kleingartenhäuser und Gebäude < 50 m²
Schritt-für-Schritt – So kommen Sie zu einem Bauwerksbuch nach §128a Wiener Bauordnung
1. Zuständigkeit klären
- Eigentümer bzw. in Vertretung dessen Hausverwaltung sind verantwortlich
- Hausverwaltungen übernehmen häufig die laufende Pflege und Aktualisierung des Bauwerksbuchs
- Ersteller müssen fachkundig sein: Baumeister, Ziviltechniker, Gerichtssachverständige
2. Firma beauftragen
Die beauftragte Firma nimmt dann folgende Schritte basierend auf §128a Wr. Bauordnung vor:
- Aushub der Bauakte bei der Behörde (MA 37 in Wien) aus
- Durchführung der Erstbegehung des Objekt
- Erfassung prüfpflichtiger Bauteile (z. B. Dach, Fassade, Tragwerk)
- Festlegung von Prüfintervallen und Zuständigkeiten der Prüfungen
- Erstellung des Bauwerksbuches auf Basis der gesammelten Informationen
- Anfrage bei der Hausverwaltung nach vorhandenen Befunden und Prüfberichten
- Registrierung des Bauwerksbuch in der Bauwerksbuchdatenbank bei der Stadt Wien
- Übergabe des fertigen digitalen Bauwerksbuchs an den Eigentümer oder die Hausverwaltung
3. Laufende Pflege
Eigentümer bzw. dessen Hausverwaltung sind verpflichtet, dass Bauwerksbuch stets aktuell zu halten und Änderungen einzutragen. Dies bedeutet unter anderen alle Prüfungen im Bauwerksbuch zu dokumentieren. Sollte es zu baulichen Änderungen oder Sanierungen kommen, müssen auch diese dokumentiert werden. Außerdem muss die jährliche Objektprüfung digital dokumentiert werden.
Vorteile eines Bauwerksbuches
- Rechtssicherheit bei behördlichen Kontrollen
- Werterhalt durch planbare Instandhaltung
- Transparenz beim Verkauf oder bei Übergabe
- Effizienz in der Hausverwaltung durch zentrale Dokumentation
FAQ – Häufige Fragen zum Bauwerksbuch
Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen?
→ Nur fachkundige Experten wie Baumeister, Ziviltechniker oder Gerichtssachverständige.
Wie lange dauert es, bis ich zu einem Bauwerksbuch komme?
→ Im Schnitt 4-8 Wochen, abhängig von der Akteneinsicht bei der MA 37.
Muss das Bauwerksbuch digital geführt werden?
→ Ja, es ist digital zu führen und seit Juli 2024 in Wien zu registrieren.
Das Bauwerksbuch ist mehr als eine Pflicht – es schafft Transparenz, sichert den Werterhalt und erfüllt die Anforderungen der Wiener Bauordnung. Wer frühzeitig eine Fachfirma beauftragt, vermeidet Fristversäumnisse und sorgt für Rechtssicherheit.
