Kategorie: Wissenswertes


  • Wenn über das Bauwerksbuch gemäß §128a Wiener Bauordnung gesprochen wird, konzentrieren sich viele Eigentümer und Hausverwaltungen auf eine einzige Frage: „Wann endet die Frist?“ Für zahlreiche Wiener Altbauten lautet die Antwort: 31. Dezember 2027. Doch genau darin liegt ein Denkfehler. Denn die eigentliche Frage lautet nicht, wann die Frist endet, sondern welche Konsequenzen entstehen können,…

  • Das Bauwerksbuch endet nicht mit der Ersterstellung: Hausverwaltungen müssen laufend Mängel, Sanierungen und Prüfberichte dokumentieren. Welche Pflichten die Wiener Bauordnung vorsieht und welche Haftungsrisiken drohen.

  • Der 31. Dezember 2027 wirkt auf den ersten Blick noch angenehm weit entfernt. In der Praxis sieht das für Hausverwaltungen im Jahr 2026 allerdings ganz anders aus. Wer mehrere Liegenschaften betreut, weiß: Zwei Jahre sind schnell vorbei – vor allem dann, wenn parallel Themen wie Mietanpassungen, neue gesetzliche Rahmenbedingungen und das Tagesgeschäft ohnehin schon volle…

  • Für Bestandsgebäude in Wien ist die Erstbegehung ein zentraler Bestandteil des Bauwerksbuchs und damit gesetzlich verpflichtend gemäß § 128a Wiener Bauordnung. Das bedeutet: Neben der Sammlung aller relevanten Bestandsunterlagen muss vor Ort eine umfassende Überprüfung des Gebäudes erfolgen. Dabei werden sicherheitsrelevante Bauteile begangen, ihr Zustand beurteilt sowie etwaige Schäden und Baugebrechen fotografisch dokumentiert und nachvollziehbar…

  • Ein Bauwerksbuch nach §128a Wiener Bauordnung erleichtert Maklern den Immobilienverkauf: Transparente Dokumentation, digitale Bauakte & Reparaturnachweise.

  • Viele Hausverwaltungen fragen sich: „Wie gehe ich das Thema Bauwerksbuch praktisch an?“ Wir zeigen praxisnah, wie Sie effizient starten, Fristen einhalten und Prozesse digital abbilden – inklusive Testobjekt-Tipp, bevor Sie den gesamten Bestand übertragen. Ausgangssituation Für Bestandsgebäude gelten gestaffelte Fristen nach §128a Wiener Bauordnung: Neubauten, Zu- und Umbauten sind ebenfalls betroffen, allerdings wird das Bauwerksbuch…

  • Gemäß § 128a der Wiener Bauordnung ist das digitale Bauwerksbuch in Wien verpflichtend. Eigentümer und Hausverwaltungen müssen den baulichen Zustand, Wartungen und Prüfungen dokumentieren. Bei Verstößen drohen Strafen bis 300.000 €, Versicherungsprobleme und rechtliche Folgen. Seit 1. Juli 2024 ist die Registrierung in der Wiener Bauwerksbuchdatenbank Pflicht.

  • Ein Bauwerksbuch nach § 128a der Wiener Bauordnung ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – es dokumentiert den Zustand und die Wartung eines Gebäudes über seine gesamte Lebensdauer. Besonders bei Mängeln, Unfällen oder Versicherungsfällen kann es vor Gericht entscheidend sein. Bei der Ersterstellung des Bauwerksbuchs wird eine aktuelle Mängelliste mit Baugebrechen der Allgemeinteile (Dach, Fassade,…

  • Der sicherste Weg zu einem Bauwerksbuch nach §128a Wr. BO ist die Beauftragung einer fachkundigen Firma. Diese übernimmt alle notwendigen Schritte für Sie: Bauakte einholen: Die Akten werden direkt bei der MA 37 ausgehoben – die Wartezeit liegt in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen. Objektbegehung durchführen: Vor Ort werden alle prüfpflichtigen Bauteile wie…

  • Bauwerksbuch gemäß §128a Bauordnung: Fristen, Kosten & digitale Lösungen. Wir erstellen Ihr Bauwerksbuch rechtskonform und effizient in Wien.

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