In der Gebäudeverwaltung und -instandhaltung tauchen häufig die Begriffe digitales Bauwerksbuch und ÖNORM B 1300/B 1301 auf. Obwohl sich beide mit der Sicherstellung der Gebäudesicherheit und auch der Instandhaltung beschäftigen, unterscheiden sie sich in ihrer rechtlichen Verbindlichkeit und ihrem Anwendungsbereich. In diesem Beitrag erklären wir die Unterschiede und wie sie zusammenwirken können.


Das digitale Bauwerksbuch: Überblick und Funktion

Mit der Novelle der Wiener Bauordnung 2023 wurde das digitale Bauwerksbuch für alle Altbauten in Wien verpflichtend eingeführt. Bereits seit 2014 ist es bei Neu- Zu- und Umbauten vorgeschrieben. Es dient der zentralen Erfassung und Verwaltung aller relevanten Gebäudedaten, insbesondere zur Dokumentation notwendiger Überprüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen. Um die Funktion des Bauwerksbuchs besser zu verstehen, werfen wir einen Blick auf seine zentralen Inhalte:

  • Baubewilligungen und Fertigstellungsanzeigen
  • Die Bezeichnung der Bauteile, die einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen sind
  • Zeitpunkt der erstmaligen Überprüfung dieser Bauteile sowie die vorgesehen Prüfintervalle
  • Ergebnisse der durchgeführten Überprüfungen
  • Ein Aktuelles Verzeichnis der Baugebrechen sowie einen Plan zu deren Behebung

Die Erstellung und laufende Aktualisierung des Bauwerksbuchs obliegt den Gebäudeeigentümer/innen beziehungsweise im Zuge der ordentlichen Verwaltung ist diese Pflicht an die Hausverwaltung ausgelagert. Es soll die Instandhaltung sowie, die behördliche Überprüfungen erleichtern. Die Registrierung des Bauwerksbuchs in der Wiener Bauwerksbuchdatenbank ist ab dem 1. Juli 2024 für bestimmte Gebäude verpflichtend.

Vorteile: Ein korrekt geführtes Bauwerksbuch bietet allen Beteiligten – Eigentümer/innen, Hausverwaltungen und Behörden – eine enorme Erleichterung und sorgt für einen transparente Zustand des Bauwerks.


ÖNORM B 1300/B 1301: Richtlinien für die Überprüfung der Gebäudesicherheit

Die ÖNORM B 1300 (für Wohngebäude) und ÖNORM B 1301 (für Nicht-Wohngebäude) sind österreichweit anerkannte Richtlinien. Sie legen Standards für die regelmäßige Überprüfung der Objektsicherheit fest und geben klare Vorgaben für verschiedene Sicherheitsaspekte:

  • Sichtprüfungen der Gebäudesubstanz (z. B. Fassaden, Dächer, Balkone)
  • Kontrollen technischer Anlagen (z. B. Aufzüge, Feuerlöschsysteme)
  • Dokumentation von Mängeln und Festlegung von Behebungspflichten

Ein zentrales Ziel dieser Normen ist es, Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Obwohl die Einhaltung dieser Normen keine gesetzliche Verpflichtung darstellt, werden sie oft als bewährte Praxis herangezogen, um den Verkehrssicherungspflichten von Gebäudeeigentümer/innen nachzukommen.

Integration der ÖNORM B 1300/B 1301 in das digitale Bauwerksbuch

In Wien können die im Rahmen der ÖNORM B 1300/B 1301 durchgeführten Begehungen und Inspektionen als Teil des Inspektionsplans im digitalen Bauwerksbuch berücksichtigt werden. Dies vermeidet doppelte Überprüfungen und reduziert Kosten. Die genauen Intervalle und Qualifikationen der durchführenden Personen sollten bei der Erstellung des Bauwerksbuchs festgelegt werden.


Fazit: Ergänzende Instrumente für Gebäudesicherheit

Das digitale Bauwerksbuch und die ÖNORM B 1300/B 1301 sind wichtige Instrumente zur Sicherstellung der Gebäudesicherheit. Während das Bauwerksbuch in Wien gesetzlich vorgeschrieben ist, bieten die ÖNORM-Richtlinien österreichweit anerkannte Standards für Sicherheitsüberprüfungen. Eine sorgfältige Dokumentation und regelmäßige Inspektionen gemäß diesen Vorgaben gewährleisten den langfristigen Werterhalt und die Sicherheit von Gebäuden.

Für weitere Informationen bezüglich der Erstellung und der Pflege des Bauwerksbuchs stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Barrierefreiheit Toolbar