Wiener Zinshäuser prägen das Stadtbild, insbesondere in den inneren Bezirken, und unterliegen spezifischen rechtlichen Vorgaben, die Eigentümer und auch potentielle Käufer kennen sollten. Die Stadt Wien legt großen Wert auf den Erhalt dieser Gebäude und des typischen Stadtbildes. Infolgedessen wurden in den letzten Jahren die rechtlichen Bestimmungen erweitert und die Kontrollen merklich verschärft. Daher bietet dieser Blogpost einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Anforderungen.

Schutzzonen

Viele Wiener Altbauten befinden sich in ausgewiesenen Schutzzonen, die den Erhalt des historischen Stadtbildes und den Schutz des kulturellen Erbes zum Ziel haben. Primär geschützt ist dabei das äußere Erscheinungsbild eines Objekts. Ob Ihr Gebäude in einer Schutzzone liegt, können Sie im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Stadt Wien einsehen.

Erhaltungspflicht und baulicher Zustand

Eigentümer von Wiener Altbauten, insbesondere mit einem Errichtungsdatum vor 1945, sind verpflichtet, ihre Gebäude instand zu halten. Bei Vernachlässigung kann die Stadt Wien eine Zwangsverwaltung anordnen, um notwendige Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Rechtlich stützt sich die Stadt dabei auf § 6 des Mietrechtsgesetzes, der die Durchführung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen regelt. Seit Ende 2024 befinden sich nun einige desolate Gebäude in Zwangsverwaltung. Das oberste Ziel ist die notwendigen Erhaltungsarbeiten vorzunehmen, da die Mieten nun direkt an den Zwangsverwalter überwiesen werden.

Abbruchgenehmigungen

Seit der Bauordnungsnovelle 2023 ist es erforderlich, dass die Behörde selbst einen Sachverständigen zur Überprüfung der Abbruchreife eines Gebäudes beauftragt, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Infolgedessen hat diese Verschärfung zu einer deutlichen Reduktion der erteilten Abbruchgenehmigungen in Wien geführt.

Bauwerksbuch

Das Bauwerksbuch gemäß §§ 128a ff Wiener Bauordnung, auch als „Gebäudepickerl“ bekannt, soll Eigentümern die Verpflichtung zur Instandhaltung bewusster machen und die behördliche Kontrolle erleichtern. Es gibt Auskunft darüber, welche Gebäudeteile regelmäßig geprüft werden müssen und in welchen Intervallen dies zu erfolgen hat. Das elektronische Bauwerksbuch ist ein lebendes Dokument, das von Eigentümern beziehungsweise von der Hausverwaltungen im Rahmen der ordentlichen Verwaltung gepflegt und regelmäßig aktualisiert werden muss. Die Ersterstellung und Einreichung des Bauwerksbuchs muss durch einen Experten erfolgen – in diesem Zusammenhang bietet die BWB Bauwerksbuch FlexCo ihre Dienste an.

Denkmalschutz

Während Schutzzonen eine Maßnahme der Stadt Wien sind, unterliegt der Denkmalschutz der Bundesverwaltung und wird vom Bundesdenkmalamt betreut. Bei denkmalgeschützten Gebäuden unterliegen Sanierungen behördlichen Auflagen. Ob Ihr Gebäude denkmalgeschützt ist, können Sie im Grundbuch einsehen. Das Bundesdenkmalamt führt zudem eine öffentliche, jedoch rechtlich nicht verbindliche Liste der denkmalgeschützten Objekte.

Förderungen und finanzielle Unterstützung

Um den Erhalt des historischen Stadtbilds zu fördern, bieten die Stadt Wien und der Bund verschiedene Förderprogramme für die Sanierung und den Erhalt von Altbauten an. Diese Förderungen können finanzielle Belastungen für Eigentümer mindern und Anreize für nachhaltige Renovierungen schaffen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des wohnfonds_wien.

Fazit

Der Besitz eines Wiener Zinshaus bzw. die Verwaltung von Wiener Altbauten bringt Verantwortung und Verpflichtungen mit sich. Eigentümer sollten sich umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren und bei geplanten baulichen Maßnahmen stets die entsprechenden Genehmigungen einholen. Die Inanspruchnahme von Förderungen und die Zusammenarbeit mit Fachleuten können dabei helfen, den Wert und die historische Bedeutung des Gebäudes zu erhalten.

Die BWB Bauwerksbuch FlexCo unterstützt Sie gerne bei der Erstellung des Bauwerksbuchs für Ihr historisches Zinshaus in Wien. Fragen Sie uns noch heute nach einem Angebot.


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